Hast du deinen Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union, kaufst bei uns ein und nimmst die Sachen dann mit "nach Hause", so kann dir die in Deutschland gezahlte Mehrwertsteuer zurückerstattet werden (Info dazu hier). Händler sind aber nicht dazu verpflichtet.
Tatsächlich ist das Procedere der Mehrwertsteuerrückerstattung für uns relativ aufwendig und zeitintensiv.
Wir müssten dazu eine Ausfuhrbescheinigung ausstellen und vorausfüllen, die du weiter ausfüllst und bei der Ausreise abstempel läßt. Das Original davon würdest du an uns zurückschicken und wir würden dir den Steuerbetrag auf dein Konto überweisen. Diese Überweisung müssen wir separat beim Finanzamt deklarieren, die Dokumente archivieren, und bekämen irgendwann unsererseits den Betrag erstattet.
Diese Arbeit können wir leider mit unseren begrenzten Kapazitäten nicht leisten, zumal es um vergleichsweise geringe Beträge geht. Wir hoffen hier auf dein Verständnis.